​Restitution eines Max Liebermann-Gemäldes

1992 erhielt die Stiftung Bündner Kunstsammlung das Gemälde Nähschule im Waisenhaus Amsterdam von Max Liebermann als Legat aus einem Zürcher Nachlass. Im August 1999 wurde die Restitution des Bildes an Gerta Silberberg-Bartnitzki, Leicester/England, gefordert. Vor dem Hintergrund der Washingtoner Principles von 1998, zu welchen sich auch das Bündner Kunstmuseum als öffentliche Einrichtung verpflichtete, und nach eingehender Prüfung entschied sich die Stiftung Bündner Kunstsammlung im Mai 2000, das Werk an die Erbin nach Max Silberberg zu restituieren.

Das Gemälde Nähschule im Amsterdamer Waisenhaus von Max Liebermann (1847–1935) gelangte Anfang Sommer 1992 in die Sammlung des Bündner Kunstmuseums nach Chur – als Legat aus dem Nachlass von Frau Marianne Krüger-Jöhr in Zürich, deren Vater – Dr. Adolf Jöhr – es 1934 erworben hatte. Zuvor, seit 1927, war es Bestandteil der Sammlung von Max Silberberg (1878–1942 oder 1943) aus Breslau gewesen, einem jüdischen Industriellen – er war Mitinhaber der Firma M. Weissnburg – und Mäzen. Breslau besass nach Berlin und Frankfurt die drittgrösste jüdische Gemeinde im Deutschen Reich. Breslau war aber auch eine der Städte, in denen deren Verfolgung besonders früh und stark einsetzte.


Max Silberberg besass eine der wichtigsten privaten Kunstsammlungen deutscher und französischer Malerei, Graphik und Skulpturen vorwiegend des 19. und 20. Jahrhunderts. Es ist bis heute nicht bekannt, wie gross die Sammlung war. Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker gehen von mindestens 130 bis etwa 250 Werken aus. Für die Provenienzforschung ist die Sammlung Silberbergs gleichermassen interessant und schwierig, denn Veräusserungen aus rein wirtschaftlicher Notwendigkeit und Verkäufe aufgrund rassistischer Verfolgung lagen zeitlich nur wenige Jahre auseinander: Infolge der Weltwirtschaftskrise sah sich Silberberg beispielsweise gezwungen, 30 Objekte seiner Sammlung 1932 in Paris zu veräussern [Catalogue des tableaux, pastels, aquarelles, gouaches, dessins… provenant des collections étrangères de MM; S… et S. Katalog zur Auktion am 9. Juni 1932, Galerie Georges Petit, Paris 1932].


Kurze Zeit später allerdings wurde er als Jude von den Nationalsozialisten systematisch verfolgt, verlor bereits 1933 seine öffentlichen Ämter, wurde 1935 vom SS-Sicherheitsdienst aus seiner Villa verdrängt, musste mit seiner Familie in eine kleine Mietswohnung ziehen und als Konsequenz Teile seiner Kunstsammlung verkaufen, für die es keinen Platz mehr gab. Zudem leitete das Landesfinanzamt Berlin eine – illegitime und rassistische – Steuerfahndung gegen Silberberg ein und er wurde mit hohen Abgaben belegt. Seine Kunstwerke wurden in mehreren Auktionen über die Berliner Kunsthandlung Paul Graupe veräussert: am 23. März 1935 Gemälde und Zeichnungen, am 12. Oktober 1935 Zeichnungen, am 12. – 14. Dezember 1935 Bücher, am 21. Dezember Skulptur und Kunsthandwerk, am 7. Januar 1936 noch einmal Skulpturen und am 23. – 25. März noch einmal Bücher.


Die Nähschule von Liebermann wurde im Sommer 1934 von Adolf Jöhr bei Bruno Cassirer in Berlin für 16'000 Reichsmark erworben. Wie aus einem Schreiben Cassirers an ihn vom 7. August hervorgeht, war Max Silberberg als Voreigentümer namentlich bekannt: "Es wird Sie vielleicht noch interessieren, dass das Bild vor einigen Jahren […] in einem Aufsatz von Scheffler über die Sammlung Silberberg reproduziert war." [Karl Scheffler: Die Sammlung Max Silberberg. In: Kunst und Künstler – Illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe, Nummer 30, Jahrgang 1931, S. 3–18] Das Werk wurde in dem Aufsatz von Karl Scheffler 1931 als Teil der Sammlung genannt; es deutet nichts darauf hin, dass das Gemälde von Silberberg vor dem Antritt der Nationalsozialisten 1933 bei Cassirer eingeliefert wurde.


Johanna und Max Silberberg wurden im Oktober 1941 in ein Zwischenlager in Grüssau (bei Landshut) zwangsumgesiedelt. Es ist nach wie vor unklar, was danach mit dem Ehepaar geschah; am 29. April 1942 füllte Silberberg die sogenannte «Vermögenserklärung» aus, die alle jüdischen Bürgerinnen und Bürger kurz vor ihrer Deportation abgeben mussten. Das Breslauer Finanzamt stellte zu Weihnachten 1942 fest, dass das Ehepaar Silberberg "zuletzt Grüssau, am 30.5.1942 abgeschoben" worden sei – das heisst deportiert. Die genauen Todesumstände sowie der genaue Zeitpunkt sind unbekannt. Bekannt ist, dass das Ehepaar mit dem dritten Transport im Mai 1942 nach Theresienstadt kam; möglicherweise wurden sie von dort aus 1943 ins Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Albert, der einzige Sohn des Ehepaars, konnte zusammen mit seiner Frau, Gerta Silberberg, geborene Bartnitzki, 1939 nach England flüchten. Er liess seine Eltern zum 8. Mai 1945 für tot erklären.